- Für jeden, am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
- Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen: altersgemäßen) Impfschutz verfügen.
- Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Training teilnehmen.
- Eine Trainingseinheit umfasst, wenn nicht anders vereinbart, 45 Minuten. Kurse bzw. Workshops werden separat beschrieben.
- Die Gebühr ist für die vereinbarten Unterrichtsstunden (Erstgespräch, Einzelstunden, Tandemtermin) sofort nach dem Termin/Training in bar zu entrichten. Bei Kursen/Workshops kann die Gebühr
auch im voraus fällig werden. Die Kosten für Paket-Angebote können in zwei Raten beglichen werden, wenn sie aus mindestens zwei Terminen bestehen.
- Eine Absage eines vereinbarten Termines muss mindestens 48 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in erfolgen. Andernfalls wird die Trainingsstunde berechnet. Terminvereinbarungen (mündlich,
schriftlich oder elektronisch) gelten als verbindlich.
- Die Trainerin/der Trainer behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird der Unterricht selbstverständlich nachgeholt.
- Der/die Teilnehmer/in haftet für die von sich und seinem/ihrem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden) Hunde.
- Die mobile Hundehalterschule FAIR zum HUND übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch andere, als die empfohlene Anwendung, der während der
Trainingseinheiten gezeigten Übungen durch die Teilnehmer und deren Hunde entstehen.
- Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer/in von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
- Die Teilnahme an den oder der Besuch der Trainingsstunden und der/den Veranstaltung/en erfolgt auf eigenes Risiko.
- Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg der Trainings nicht unerheblich von der Mitarbeit des/der Teilnehmers/in abhängt.
- Der Gerichtsstand ist Sitz der mobilen Hundehalterschule FAIR zum HUND.
Sollten
einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
Stand 01.08.2019